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   BGH, 22.11.1955 - 1 StR 385/55   

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https://dejure.org/1955,2660
BGH, 22.11.1955 - 1 StR 385/55 (https://dejure.org/1955,2660)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1955 - 1 StR 385/55 (https://dejure.org/1955,2660)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1955 - 1 StR 385/55 (https://dejure.org/1955,2660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1956, 312
  • MDR 1956, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
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  • BGH, 15.03.1983 - 1 StR 47/83

    Räuberische Erpressung - Sicherung des Gewahrsams - Raub - Zueignungsabsicht -

    Der Schuldspruch war entsprechend zu berichtigen, ohne daß es hier eines besonderen Hinweises nach § 265 StPO bedurfte (vgl. BGH, Urt. vom 22. November 1955 - 1 StR 385/55).
  • BGH, 13.02.1962 - 1 StR 561/61

    Rechtsmittel

    § 265 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da die Berichtigung den Angeklagten begünstigt und ein neues Verteidigungsvorbringen nicht denkbar ist (Urteile des Bundesgerichtshofs vom 22. November 1951 - 3 StR 824/51, vom 21. Januar 1954 - 4 StR 727/53 undvom 22. November 1955 - 1 StR 385/55; ebenso RGSt 67, 419, 423 und 68, 120, 125).
  • BGH, 10.02.1960 - 2 StR 625/59

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

    Daran ist richtig, daß die schwere Kuppelei in Tateinheit mit einfacher Kuppelei begangen werden kann (BGH NJW 1956, 312).
  • BGH, 17.04.1959 - 4 StR 79/59

    Rechtsmittel

    Die herrschende Meinung sieht dagegen in § 181 Nr. 1 und 2 StGB selbständige Verbrechen, nicht bloß erschwerte Fälle des § 180 StGB (vgl. LK a.a.O. mit Hinweisen, insbesondere BGH 1 StR 385/55 vom 22. November 1955 = LM § 180 Nr. 5).
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